Weil gerade so viel von geredet wird
3. Juni 2009
Natürlich war die DDR kein Unrechtsstaat, so wie übrigens auch das ‚Dritte Reich‘ kein Unrechtsstaat war. Es wurde bloß anders Recht gesprochen. Im ‚Dritten Reich‘ gab es schon bald Menschen die rechtlos waren, allerdings durchaus durch Gesetze gedeckt. In der DDR gab es Gummiparagraphen, nach denen nahezu jeder verurteilt werden konnte, der unliebsam war, ebenfalls gedeckt allerdings durch Gesetze. Darüber hinaus gab es natürlich auch viel Unrecht in diesen Staaten, Unrecht allerdings gibt es auch im System der BRD. Man kann deshalb die Staaten nicht gleichsetzen, in der NS-Diktatur wurden systematisch Millionen Menschen umgebracht und ein Weltkrieg vom Zaun gebrochen, in der DDR durften viele ihre Meinung nicht sagen, man konnte nicht reisen wohin man wollte, es gab keine freien Wahlen etc., im System der BRD gibt es vergleichsweise wenig Ungerechtigkeiten, welche durch Herkunft und finanzielle Vorraussetzungen bedingt sind. Natürlich aber ist es jetzt Unrecht, wenn ein im Grundgesetz verbrieftes Recht auf ‚Politisches Asyl‘ nicht wahrgenommen werden kann, weil ein Zusatz existiert, der aussagt, man könne nur dann ‚Politisches Asyl‘ in Deutschland beantragen, wenn man direkt aus einem Staat in dem man politisch verfolgt werde komme, alle Nachbarstaaten Deutschlands aber als Staaten gelten, in denen es keine politische Verfolgung gibt. Dadurch existiert in Deutschland nur noch ein Scheinrecht auf Asyl. Und nochmal zum Unrechtsstaat. Wenn man behauptet, dass ein Staat ein Unrechtsstaat sei, müsste man dann nicht auch alles Recht was in diesem Staat gesprochen wurde für Null und Nichtig erklären? Die Juristen könnten schon mal ihre Ärmel hochkrempeln.
Heute: Berlin, Klub der Republik (Pappelallee 81), 21 Uhr: Die Surfpoeten-Literatur und Konzeptdisko mit Robert Weber, Lt. Surf, Tube, mich, Konrad Endlers Vertretung Paul Bokowski und dem Bewerber für ‚Deutschland sucht den Supersurfpoeten‘ Andreas Monning
12 Kommentare zu “Weil gerade so viel von geredet wird”
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Ich finde es gut, darüber mal nachzudenken. Macht ja sonst keiner von den Lesebühnenautoren, wenn nicht Ahne :-)
Der Begriff „Unrechtsstaat“ wird sicherlich zu häufig und reflexhaft benutzt, vor allem wenn der Kontext nicht passt.
Ich denke, die Frage ist, welche Rolle der Staat dem Recht und seiner Umsetzung beimisst. D.h. vor allem, ob Regierungen und Verwaltungen an Recht gebunden sind oder im Zweifel nach politischen Vorgaben handeln und somit politische Willkür dominiert. Das war auf jeden Fall im NS-Staat der Fall, auch wenn Teilbereiche noch rechtlich funktionierten.
In der DDR mit Abstrichen. Die krassen Willkürentscheidungen und die völlige Rechtlosigkeit ganzer Bevölkerungsgruppen wie im NS-Staat gab es nicht. Aber wer politisch nicht opportun war, konnte mit pseudorechtlichen Mitteln kaltgestellt werden.
Das Asyl-Beispiel für die BRD finde ich unpassend. Die Entscheidung zur GG-Änderung ist rechtmäßig zustande gekommen. Die Rechtslage ist politisch gesehen natürlich ungerecht und für die Betroffenen ein Skandal, das Zustandekommen auch entsetzlich (auf dem Kamm der Nationalismuswelle 1993), und ja, der Anspruch kann nur noch von wenigen wahrgenommen werden, wie es auch fragwürdig ist, ob die Lage mit den Genfer Flüchtlingsabkommen vereinbar ist. Dennoch kann man nicht sagen, dass in der BRD die Richter Urteile aufgrund politischer Vorgaben fällen, auch nicht als die Klopsköppe in Karlsruhe diese Verfassungsänderung als verfassungsgemäß einstuften.
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@ Dan Richter: Ich stimme dir in vielen Teilen zu aber nicht in dem Teil, dass die GG-Änderung rechtmäßig zustande gekommen ist, denn wenn sie das wäre, hätte sie das Recht auf Asyl abgeschafft, weil es nämlich nicht mehr gesetzmäßig in Anspruch genommen werden kann, außer jemand sagt, Schlupfloch im Gesetz, er wüsste gar nicht woher er gekommen ist, was wir damals allen geraten haben übrigens, die als Asylsuchende nach Deutschland kamen. Ansonsten kann niemand mehr in Deutschland Asyl finden, denn das man in seinem Herkunftsland, in dem man politisch verfogt wurde oder ist, dieses Asylrecht beantragen kann, ist ja wohl ein Märchen aus dem Märchenbuch, oder?
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Man kann erfolgreich Asyl beantragen, und zwar wenn man per Schiff oder Flugzeug direkt aus dem Verfolgerland nach Deutschland einreist und dann nachweist, politisch verfolgt zu werden. Zurzeit werden mehr politische Flüchtlinge durch die Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Das Problem sind natürlich die Kettenabschiebungen.
Dennoch ist das Gesetz rechtmäßig zustande gekommen, insofern es eine verfassungsändernde Mehrheit im Parlament gab. Die Frage war dann, ob der eingefügte Absatz im GG das Grundrecht dermaßen einschränkte, dass dies ein Verstoß gegen Artikel 79 (1) GG gewesen wäre, wonach der Kern der Grundrechte nicht angetastet werden darf, mit anderen Worten: War bzw. ist der Artikel 16 a) verfassungswidriges Verfassungsrecht? Das hat das Verfassungsgericht zu unserem Verdruss und zum Leid vieler Menschen verneint. Aber eben aufgrund einer autonomer Entscheidung der Richter und nicht auf Weisung einer Regierungsbehörde.
Ein solch komplexes Verfahren wäre in der DDR undenkbar gewesen.
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Ich zweifel nicht daran, dass das Gesetz rechtmäßig zustande gekommen ist, aber viele Gesetze sind rechtmäßig zustande gekommen, die in meinen Augen Unrecht sind, die Todesstrafe zum Beispiel. Welcher wirklich politisch Verfolgte kann denn aus seinem Heimatland mit dem Flugzeug oder dem Schiff direkt nach Deutschland einreisen? Das ist doch eine komplette Verhöhnung! Und sicher wären solch komplexe Verfahren in der DDR nicht durchgeführt worden aber jeder DDR-Jurist hätte dir auch damals erklärt, dass alles seine Ordnung hatte.
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Sehr schön, Ahne. Ich finde auch, das gesetztmäßiges Unrecht kein Widerspruch ist.
Und zu den politisch Verfolgten… kann mich Ahne nur anschließen.
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verflixt, ein „t“ zuviel
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Verwechselst du Unrecht mit ungerecht?
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@ Dan:
Ist sicher persönliche Rechtsauffassung. Ich finde, es gibt ein Recht, dass an sich immer gerecht ist. Dieses Recht soll nun in Gesetzen abgebildet werden. Dieser Vorgang ist menschengemacht und daher meinungs- und fehlerbehaftet und so entstehen Differenzen zwischen Recht und Gesetz.
Daher meine Antwort: Nein, das verwechsle ich nicht.
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@Uwe: Die Rechtsauffassung, dass es „ein Recht“ gibt, dass in den Gesetzen seinen Ausdruck finden soll, ist eigentlich antik: Eine überirdische Instanz (zB Gott der Herr) sagt was Recht/Unrecht ist und gießt das in Gesetze. In diesem Verständnis sind Moral, Gerechtigkeit und Recht alles eins.
Dieses Verständnis haben eigentlich schon die Römer überwunden. Heute finden wir das eigentlich nur noch in der Scharia, und selbst dort nur mit Abstrichen.
Der entscheidende Punkt des modernen Rechts liegt eben darin, dass gesetztes Recht auch als ungerecht empfunden werden kann. Und das ist eigentlich eine enorme Errungenschaft, denn das gibt einem die Chance, zivilisiert gegen bestehende Gesetze oder Vorschriften zu kämpfen, ohne gleich „Revolution“ schreien zu müssen, weil ich z.B. einen bestimmten Passus im Schulrecht für änderungsbedürftig halte.
@Ahne: Über die Ungerechtigkeit des gegenwärtigen Asylrechts und der Todesstrafe sind wir uns völlig einig, wie du ja weißt (Stichwort amnesty).
Der entscheidende Unterschied zwischen DDR- und BRD-Rechtssystem ist die Frage der Rechtssicherheit, und die gab es in der DDR in vielen Bereichen überhaupt nicht. Das fing mit den von dir schon genannten Gummiparagraphen an – jeden, der nicht spurte, konnten sie letztlich einlochen. Ebenso schlimm aber, dass Verwaltungen, Behörden und Regierung de facto nicht zu verklagen waren. Auch gegen Verwaltungsakte konnte man nicht wirklich klagen.
Man musste also mit dieser Verunsicherung leben. Ob die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ das Phänomen allerdings hinreichend genau beschreibt, ist fraglich.
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@ Dan Richter: Zu deiner Auslassung über ‚das Recht‘, denke ich, dass es schon ein humanistisches sich entwickelndes und allgemeingültiges Recht geben sollte, es gibt ja schon so etwas wie Menschenrechte, so ‚ein Recht‘ sollte nicht religiösen oder anderen fundamentalistischen Systemen überlassen bleiben. Dieses Recht sollte verhindern, dass Gesetze erlassen werden können, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Ansonsten müsste man nämlich auch die Gesetze des ‚Dritten Reiches‘ anerkennen, welche ja auch auf legalem Wege zustande gekommen sind.
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@ Dan Richter: Und noch zum DDR-Rechtssystem. Man konnte selbstverständlich alle Verwaltungen, die Behörden und selbst die Regierung verklagen, theoretisch war das möglich. Ob man danach noch einen Fuß auf den Boden gekriegt hätte ist eine andere Frage. Untere behördliche Entscheidungen sind meines Wissens nach sogar recht häufig juristisch beklagt worden.
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@Ahne
Weiß nicht, ob ich mich da etwas verschwurbelt ausgedrückt hatte. Also, die Einheit von Recht einerseits und dem, was ein Einzelner als gerecht empfindet, kriegt man in einer komplexen Gesellschaft nicht mehr hin. Aber was das Recht immerhin noch bieten kann ist Rechtssicherheit, und das ist mehr als es in der DDR gab. Und natürlich gibt es die Möglichkeit, für politische Aktivisten wie der Liga für Kampf und Freizeit oder Amnesty oder eben auch Egoisten a la Westerwelle, das, was man für ändernswert im Recht hält, zu verändern.
Damit das Prinzip Menschenwürde eine Barriere für Gesetze darstellt, gibt es in der BRD immerhin den Artikel 1 GG. (Dass der natürlich interpretierbar ist und Rechtsbrüche nicht per se verhindert, liegt auf der Hand, man muss schon dafür kämpfen.)
Zum Nazi-Recht: Der größte Teil dieser Gesetze und Verordnungen sind unrechtmäßig zustande gekommen bzw. widersprachen dermaßen eklatant dem Prinzip des Rechts als solchem, dass sie als Unrecht zu bezeichnen sind (siehe Radbruch-Formel).
Zum Verklagen in der DDR: Das mein ich ja – die persönlichen Konsequenzen des Verklagens waren enorm, die Aussichten auf Erfolg wegen mangelnder Gewaltenteilung gering.
So, und jetzt noch mal Danke für deinen Blogeintrag, der uns diese Diskussion überhaupt ermöglicht hat und Danke für den Blog überhaupt.
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