Es gibt keine dummen Fragen

10. November 2008

Weiß jemand wie man Liedtexte sichern kann ohne Mitglied in der GEMA zu werden? Gibt es da was? Ein spezielles Vorhängeschloss? In der Schweiz? Elektronengesteuert? Und man stellt keine Fragen? Jedenfalls keine dummen?

Tipp für heute: Sich draußen den Wind durch die Nasenhaare pusten lassen.

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16 Kommentare zu “Es gibt keine dummen Fragen”

  1. 01

    Deine Texte sind erstmal auch ohne GEMA vom Urheberrecht geschützt. Die vertritt dich nur und nimmt es für dich wahr. Am besten schützt du deinen Liedtext, indem du ihn veröffenlichst;-)

    Konrad Endler am 10. November 2008 um 15:16
  2. 02

    …oder halt nicht veröffentlichst und ihn für Dich behälst.

    Holger am 10. November 2008 um 16:59
  3. 03

    @ Konrad: Aber wenn die Lieder von einer Plattenfirma, Internetportal, etc. angefordert werden und noch nicht veröffentlicht sind, was dann? Geht auch nicht um Geld, sondern darum, dass so eine Firma dann deine Lieder ablehnt und plötzlich etwas verflixt Ähnliches herausbringt.

    Ahne am 10. November 2008 um 19:02
  4. 04

    @ Holger: So ist der Text dann sicherlich am besten geschützt.

    Ahne am 10. November 2008 um 19:04
  5. 05

    Na dann veröffentliche es halt vorher woanders, auf myspace oder weißdergeier wo.

    Uwe am 11. November 2008 um 08:08
  6. 06

    Veröffentlich mal auf myspace,dann hat Onkel Rupert Murdoch gleich die Rechte.

    alex am 11. November 2008 um 08:57
  7. 07

    Wenn es bloß um den Text geht, stell ihn doch einfach hier ins Blog. Einzelne Phrasen können trotzdem immer geklaut werden, dagegen hilft dann im Ausnahmefall eine Klage vor Gericht. Ansonsten kann man dagegen wenig machen. Um geistiges Eigentum zu schützen, benötigst du eine Lobby, die dich unterstützt.
    Aber: Erstens sind die Ideenlosen nicht so blöd, wie man denkt: Sie verwaschen einfach den Kontext bis zur Unkenntlichkeit.
    Zweitens kann gleichzeitig jemand anderes auf die gleiche Idee kommen, wie du:

    Vergleiche hierzu mal diese Versicherungswerbung
    http://de.youtube.com/watch?v=icAVjUuvAcQ
    mit meinem Du und Ich Video
    http://de.youtube.com/watch?v=w779MaDFYq0

    Konrad Endler am 11. November 2008 um 10:04
  8. 08

    ein notar bescheinigt jederzeit, wann ihm der text von wem vorgelegt wurde. das geht in papierform oder mit cd. so beweist man, wer der erste war.

    billiglösung: sich selbst einen verschlossenen brief mit dem text schicken und mit poststempel verschlossen aufgeben.

    Karoline am 13. November 2008 um 17:17
  9. 09

    @ Karoline: Gute Idee. Hast du ne Ahnung wieviel so was kostet?

    Ahne am 13. November 2008 um 17:46
  10. 10

    @ahne: bei einem liedtext kostet das beim notar 52 euro. wäre es das drehbuch von james bond, wäre die gebühr höher. näheres steht in §§ 50 I Nr. 1 KostO oder du rufst mich in der kanzlei an, denn ich bin ein siegelschwinger.

    Karoline am 14. November 2008 um 08:54
  11. 11

    muss das wirklich über ein notar gehen? bei uns (in stockholm) reicht es gerichtlich wenn man einen brief an sich selber schickt. man schreibt dann das datum über quer über der öffnung, poststempel drauf und mit sauviel tesafilm alles verkleben. warten bis der brief ankommt und gut weglegen.

    Edward am 17. November 2008 um 16:39
  12. 12

    @ Edward: Klingt ja großartig.
    @ Karoline: Wenn du Siegelschwingerin bist, was hältst du denn von dem Vorschlag von Edward? Auch wenn er natürlich, nun ja, etwas geschäftsschädigend für deine Branche ist.

    Ahne am 17. November 2008 um 19:50
  13. 13

    @ Ahne: kurze Frage: schreibst du die Liedertexte?

    Edward am 18. November 2008 um 22:18
  14. 14

    @ Edward: Ich schreibe auch Liedtexte aber ich frug für einen Freund von mir.

    Ahne am 18. November 2008 um 22:27
  15. 15

    @ahne und edward: es ist ein drama. keiner hört mir zu. schon am 13.11. um 17.17 uhr habe ich auf die billiglösung mit dem brief hingewiesen. wie juristisch sicher diese billiglösung ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich niemanden kenne, der aufgrund dieses ungeöffneten briefumschlages seine rechte gerichtlich geltend machte. dagegen ist die urkunde eines notars in einem zivilprozess ein sicherer beweis. vielleicht kann ein fachanwalt hier mehr berichten. ich bin ja nur siegelschwinger.

    Karoline am 19. November 2008 um 11:50
  16. 16

    @ Karoline: Oh, tut mir leid.

    Ahne am 19. November 2008 um 14:49

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