Ein Auto ist nicht ersetzbar

4. April 2012

7 Jahre Haft bekommt der Mann, der in Berlin dutzende Personenkraftwagen in Brand steckte. Vor Kurzem erst ist ein Mann, der einen Anderen in den Tod jagte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ach so, strafmildernd kam übrigens hinzu, dass er alles zugab, der Zündler, versteht sich, während der Jäger die Aussage verweigerte.

Tipp für heute: Einen Drittwagen kaufen.

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12 Kommentare zu “Ein Auto ist nicht ersetzbar”

  1. 01

    Na ja, so einfach ist die Rechnung aber auch wieder nicht. Zum einem sind die Taten mit komplett anderen Strafmaß. „Der Jäger“ ist wahrscheinlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Das Schweigen war eigentlich sehr vernünftig, da sich der Angeklagte wahrscheinlich durch weitere Aussagen noch weiter belasten könnte ( Vorsatz in Bezug auf den Totschlag; Totschlag konnte man ihm nicht nachweisen). Man muss sich im Prozess nicht selbst belasten und das ist ein gutes Recht.

    In dem anderen Fall: Zu anderen kamen viele Brandstiftungen vor. Eine Brandstiftung – und nicht wie man meinen könnte, nur Sachbescheidigung ist eine sehr gefährliche Straftat, da sich das Feuer meistens unkontroliert weiter verbreiten kann. Wahrscheinlich war die Tatsachenlage in Prozess sehr klar bzw. leicht nachweisbar. Daher war es wichtig, nur den Strafmaß nicht so hoch ausfallen lassen.

    dag am 4. April 2012 um 14:37
  2. 02

    Schön das sie, als Jurist im ersten Staatsexamen, alles in einem bessereren Licht erscheinen lassen können, sozusagen auf den Kosten der Arbeiterklasse studiert.

    zoni am 4. April 2012 um 15:35
  3. 03

    So wie es auch höchst gefährlich für die Weltbevölkerung ist, wenn Leute sich illegal ihre Filme aus dem Netz ziehen und deswegen eine Person, die unter Pädophilie leidet sich besser nicht mit einem gedownloadeten Film vergnügen sollte, sondern am Spielplatz um die Ecke. Unserem Rechtssystem liegen gewiss keine Fehleinschätzungen zugrunde und die Menschlichkeit ist gewiss das höchst geschriebene Gut… Schade, dass es kein Zeichen von Mut und Ehrlichkeit ist, im Gerichtssaal seine Missetaten zuzugeben, sondern schlussendlich nur an Dummheit grenzt.
    Lieben Gruß an den Rechtsspezialisten über mir (:

    Laura am 4. April 2012 um 15:36
  4. 04

    Dann eben zwei über mir.

    Laura am 4. April 2012 um 15:37
  5. 05

    Deutsches Recht Trulla. Extrem lieb gemeint.

    zoni am 4. April 2012 um 18:21
  6. 06

    Und hier hat einer unter fragwürdigen Umständen vier Jahre und vier Monate dafür bekommen, dass er Minderjährige gefangengehalten und zur Prostitution gezwungen hat:

    http://www.zeit.de/2012/10/Mandy-Kinderbordell-Sachsensumpf/komplettansicht

    hafensonne am 4. April 2012 um 19:03
  7. 07

    Ja, aber jetzt bitte nicht auch noch Kinderschänder hier auflisten und die Todesstrafe für die fordern. Ich will überhaupt keine höheren Strafen sondern eine andere Verhältnismäßigkeit.

    Ahne am 4. April 2012 um 19:33
  8. 08

    Naja dit mein ick ja! Die Verhältnismäßigkeit stimmt doch überhaupt nicht.

    hafensonne am 4. April 2012 um 19:55
  9. 09

    Auf einmal ist dann alles Poltik.

    zoni am 4. April 2012 um 20:41
  10. 10

    Leider vermitteln solche Zeitungsberichte über Prozesse nicht alle Details und die Komplexität des ganzen. Anhand von solchen verkürzten Berichten ist es natürlich einfach „ein gerechtes Urteil“ zu treffen. Das zu verurteilen oder zu vergleichen ist meiner Meinung nach nicht so einfach und bedarf jedenfalls mehr Informationen.

    Ein Geständnis im Prozess wirkt sich i.d.Regel positiv aus. Das war wahrscheinlich auch so in dem konkreten Fall. Das kommt aber über solche Prozessberichte nie rüber. Gehen Sie mal in die Verhandlung und hören Sie sich am Ende die REde des Staatsanwaltes oder die Urteilsgründe des Gerichts, dann werden Sie vielleicht mal die Strafzumessung verstehen und die Gründe, die sich daraus auswirken nachvollziehen.

    Wie hoch das einzelne durch den Straftatbestand geschützte Gut gewertet wird, entnimmt man meiestens den gesetzlichen Vorgegebenen Strafrahmen. Das ist wiederum die Frage des Gesetzgebers und des gesetzlichen Konsens. Genauso hat es auf sich, was gerade als Tabu oder schädlich gesehen wird und dadurch unter Strafe gestellt wird. Es ist eine soziologische, rechtliche sowie philosophische Frage. Jedenfalls eine Grundsatzentscheidung. Welche Strafe wäre dann gerecht? und wie konstruiert man ein gerechtes System, das sowas bestimmen lässt? Warum 7 Jahre statt 3 ? In jetztigen System, das auf jeden Fall nicht perfekt ist, lässt sich das zurückverfolgen ( zwar nich unbedingt in den Zeitungsberichten sondern eher in den Urteilen), warum gewisse Strafe so ausgefallen ist. Erstaunlicherweise fallen solche Entscheidungen gerecht aus. Zumindest für mich. Man muss auch die Prozessprobleme und die kollidierenden REchte (Recht des Angeklagten zur Verteidigung) berücksichtigen, denn meistens das schwierigste sowieso die Beweislage ist.

    In Bezug auf den Pädophilen, der sich „nur“ irgendeinen Pornofilm runtergeladen hat, muss ich nur sagen, dass es auch eine andere Seite der Medalie gibt: nämlich das von dem Kind, was in dem Film meistens mitgewirkt hat, sei es auch unter eigenen Zustimmung. Bei solchen Delikten geht man aber nicth vom Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der Kinder wie bei anderen Delikten sondern geht man von Ausnutzung sexueller Unreife. Die wird unwiderleglich vermutet. Die werden hier auf mitgeschützt. In diesem Zeitalter hat man sich aber für die Rechte und Schutz der Kinder entschieden. Das hat größere soziale Akzeptanz.

    Im Übrigen bin ich weit davon, das System zu rechtfertigen. Ich versuchs nur zu erklären. Allerdings stößt man da fast immer auf Unverständnis und irgendwelche persönliche Anschuldigungen, da man ja doch der JURIST ist.

    dag am 5. April 2012 um 11:06
  11. 11

    Es mag ja sein, dass sich solche Urteile juristisch rechtfertigen lassen (glauben wir das mal)…trotzdem entziehen sie sich jeglichem logischen Verstand und dann läuft da schon ganz schön was schief…
    Ein Auto und ein Menschenleben – eins von beiden ist jedenfalls nicht ersetzbar.

    Käat am 5. April 2012 um 11:39
  12. 12

    Eben nicht. Es ist eine Brandstiftung in 7 Fällen – 7 Mal wurde das Gesetz verletzt, wiederholt mit derselben Absicht wurde Gemeingefahr aus Neid oder was für Motiviation verursacht

    und eine Körperverletzung mit Todesfolge. Gesundheit und Leben sind hier geschützt, wobei es sich hier um fahrlässig herbeigefürte Folge handelt. Der Vorsatz konnte nicht nachgewiesen werden. Soll hart jemand bestraft, der zwar eine erhöhte Gefahr verursachte, die Folge des Todes aber nicht wollte? Das finde ich eben nicht. Die Fahrlässigkeit kann jedem passieren. Es soll bestraft werden, aber jedenfalls ist das Unrechtsgehalt nicht so hoch wie beim Totschlag (vorsätzliches Töten). Die Urteile in diesem Fällen besagen nicht, das Leben wiegt weniger als Autos. Zwar wird es so häufig interpretiert und durch die Berichterstattung neigt man dazu, solche unvergleichbare Sachen miteinander zu vergleichen.

    dag am 5. April 2012 um 11:59

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