Zu verbrauchen bis 01.03. 2013
23. Februar 2013
An Zynismus kaum noch zu überbieten ist die Forderung des US- Generalstaatsanwaltes von Georgia, den zum Tode verurteilten Warren Hill, der 20 Minuten vor seiner Hinrichtung dieser noch einmal entging, da erneut überprüft werden soll, ob er geistig behindert ist oder nicht, schnellstmöglich nach Feststellung seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit, das heißt noch in diesem Monat, hinzurichten, da sonst das Haltbarkeitsdatum der Todesspritzen ablaufe. Fürchtet der Herr, dass die tödliche Wirkung nachlässt oder etwa schädliche Nebenwirkungen, wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder trockenen Mund? Sollte sich Ersteres bestätigen, könnte er doch einfach persönlich nachhelfen, mit einer Dachlatte auf ihn einschlagen beispielsweise, ihn würgen bis die Lebensgeister weichen, ihm das Hirn aus dem Schädel treten oder den Kopf so lange unter Wasser drücken bis keine Luftblasen mehr aufsteigen. Diese Mordmethoden verfallen garantiert nie.
Tipp für heute: Leute, welche die Todesstrafe befürworten umbringen mit einem „Du, du, du“ vom Gegenteil überzeugen.
3 Kommentare zu “Zu verbrauchen bis 01.03. 2013”
01
Ick finde, die Todesstrafe hat die Todesstrafe verdient. Wer, wenn nich ihr?
02
..ihr? Meinste: ..sie? Oda issit ’ne Berlinerische Form, dieick bisher noch nich kannte?
03
Bin mir gar nich sicher, ob das Berlinerisch is. Finde es aber so oder so sehr schön, ihr statt sie zu benutzen und umgekehrt. Ick kann ihr nich leiden, aba ditt sagick sie nich.
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